Good Governance – Grundsätze guter Verbandsführung

Der DHB beachtet die Grundsätze guter Verbandsführung (Good Governance). Er hat dazu Good-Governance-Grundsätze formuliert, die zusammen mit dem Ethik-Code des DHB die normative Grundlage bilden, um dem Anspruch des DHB gerecht zu werden, die zur Verfolgung der Verbandsziele notwendige Verbandssteuerung und das Verbandshandeln an ethischen Maßstäben auszurichten.

Die ethischen Maßstäbe orientieren sich dabei stets an den vier Prinzipien von Good Governance: 

  1. Integrität 
  2. Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht 
  3. Transparenz 
  4. Partizipation und Einbindung 

Die Good Governance-Grundsätze sind verbindliche Regelungen für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen (z.B. Mitglieder des Präsidiums) und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des DHB.

Präsidium und Vorstand werden in Fragen der guten Verbandsführung durch die DHB Ethik-Kommission beraten.

Die Ethik-Kommission besteht aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern, davon einem*r Vorsitzenden, einem*r stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied. Die Mitglieder der Ethik-Kommission, die vom Bundestag für die Dauer von vier Jahren gewählt werden, sind unparteilich und unabhängig. 

Die Ethik-Kommission leitet z.B. Untersuchungen bei Anhaltspunkten für oder Hinweisen auf Verstöße gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung, Sie kann über die Gemeinschaftsmailadresse ethik@deutscher-hockey-bund.de erreicht werden.

Die Details zur Besetzung des Gremiums und deren Mitglieder finden sich unter dem folgenden Link:

Wichtige Dokumente zum Thema Good Governance:

Good Governance Richtilinien
Ethik-Code
Verfahrensordnung Ethik-Kommission

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