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Fortbildung

Bleib am Ball!

Fortbildungen zur Lizenzverlängerung bieten Trainerinnen die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren, neue Impulse für den Trainingsalltag mitzunehmen und die eigene Rolle im Verein weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Inhalte, aktuelle sportliche Erkenntnisse und der Austausch mit anderen Trainerinnen. So bleibt Trainer*innenhandeln zeitgemäß, reflektiert und wirksam – auf und neben dem Platz.

Gleichzeitig müssen die Lizenzen durch Fortbildungen verlängert werden. 

Maßnahmen findest du unter akademie.hockey.de und auf den Seiten der Landesverbände. 

Gültigkeitszeiträume und Lizenzverlängerung // Richtlinien für alle Lizenzen

Mit der Ausstellung deiner Lizenz befindest du dich zunächst im Gültigkeitszeitraum A1/B1/C1. 
Innerhalb dieses Zeitraums musst du 15 Lerneinheiten (LE) absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss kann deine Lizenz verlängert werden. Mit der Verlängerung startest du erneut im Gültigkeitszeitraum A1/B1/C1.

Wie lange deine Lizenz gültig ist findest du auf deiner Lizenz unter der Angabe "gültig bis tt.mm.jjj". 

 

Wird die Lizenz nicht innerhalb dieses Zeitraums verlängert, wechselst du in den Gültigkeitszeitraum A2/B2/C2. In diesem Zeitraum sind 30 LE zu absolvieren. Nach der Verlängerung beginnt wieder der Gültigkeitszeitraum A1/B1/C1.

 

Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums A2/B2/C2 befindest du dich im Gültigkeitszeitraum A3/B3/C3. In diesem Zeitraum müssen 60 LE absolviert werden. Auch hier gilt: Nach erfolgreicher Verlängerung startest du erneut im Gültigkeitszeitraum A1/B1/C1.

 

Der Buchstabe des Gültigkeitszeitraums entspricht deiner höchsten gültigen Lizenz. 

 

Dauer der Gültigkeitszeiträume

  • C Breitensportlizenz: 4 Jahre
  • C Leistungssportlizenz: 4 Jahre
  • B Breitensportlizenz: 3 Jahre
  • B Leistungssportlizenz: 3 Jahre
  • A Leistungssportlizenz: 2 Jahre

 

Wichtige Hinweise

  • Darunterliegende Lizenzen werden automatisch mitverlängert.
  • Lerneinheiten aus vorherigen Gültigkeitszeiträumen können nicht angerechnet werden.
  • Gemäß DOSB-Richtlinien können bis zu 50 % der erforderlichen LE digital absolviert werden.
Fortbildungen bei externen Anbietern

Fortbildungen der TA Köln, der EHF und der FIH und der können in jedem Fall angerechnet werden. 

Auch ausgewählte Angebote der Landes-, Kreis- oder Stadtportbünde und/oder anderer Bildungsinstitutionen (Universitäten, Hochschulen etc.) können auf Nachfrage (bildung@deutscher-hockey-bund.de) angerechnet werden. 

Eine Lizenzverlängerung für eine A oder B Lizenz verlängert automatisch die darunterliegenden Lizenzen. 


 

Weiterbildungsprogramme

Sowohl die EHF als auch die FIH bieten internationale Weiterbildungsprogramme an. Wenn du Interesse an einer Weiterbildung hast, melde dich bitte mit deinem aussagekräftigem Anschreiben bei bildung@deutscher-hockey-bund.de

 

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