Datenschutz - kurz erklärt
Es folgt eine Info, wie wir Spieler*innen, Schiedsrichter*innen, Trainer*innen, Vereins- und Verbandsmitarbeitenden über die datenschutzrechtliche Situation und ihre Rechte informieren wollen. Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DHB lassen sich über die Fußleiste der Website abrufen.
Woraus ergibt sich der Datenschutz?
Im Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit wirksam geworden. Auf nationaler Ebene findet sich eine Ausgestaltung zudem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das auch bei privaten Stellen wie etwa den Vereinen und Verbänden Anwendung findet.
Welche Daten sind geschützt?
Die Datenschutzgesetze regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO handelt es sich hierbei um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen [...]. Darunter fallen beispielsweise Namen, Kontaktdaten, Vereinsmitgliedschaften, Spielberichte, Zeugnisse und Fortbildungen, Foto- oder Videoaufnahmen und vieles mehr.
Wie schützt der DHB meine personenbezogenen Daten?
Der DHB folgt einem strengen Datenschutzkonzept. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn dies erforderlich und rechtmäßig ist, also eine gesetzliche Rechtsgrundlage einschlägig ist oder eine Einwilligung der oder des Betroffenen vorliegt. Hierbei konzentriert sich der DHB auf das notwendige, das heißt, es werden nur die Daten erhoben, die wirklich wichtig sind. Diese Daten werden auch nicht an externe Stellen übermittelt, sofern dies nicht zur Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszweckes oder aufgrund einer Rechtspflicht notwendig ist. Durch technische und organisatorische Maßnahmen sorgt der DHB für die Sicherheit Ihrer Daten.
Wer verarbeitet eigentlich beim Hockey die Daten?
Im Hockey gibt es viele verschiedene Akteure, die personenbezogene Daten verarbeiten. Nachfolgend ein kurzer Überblick:
Der Deutsche Hockey-Bund e.V. (DHB) agiert als Dachverband für Feld- und Hallenhockey in Deutschland. Hierin sind knapp 370 Vereine und 15 Landesverbände organisiert. Der DHB ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes.
Die 15 Landesverbände sind für die Organisation des Hockeysports in den jeweiligen Bundesländern verantwortlich. Die Vereine mit ihren Mitgliedern sind direkt den Landesverbänden angeschlossen. Im Gegensatz zum DHB sind die Landesverbände für die Prozesse im Spielbetrieb zuständig und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes. Dies betrifft z.B. die Prozesse bei der Verwaltung von Spielberechtigungen, Vereinszugehörigkeiten usw.
Im Verein sind die Spieler*innen bzw. Mannschaften organisiert. Im datenschutzrechtlichen Sinne kommt den Vereinen eine Doppelfunktion zu: Für alle Verarbeitungsvorgänge zur internen Mitgliederverwaltung und dem Vereinsbetrieb sind sie eine eigene verantwortliche Stelle. Gleichzeitig arbeiten die Vereine jedoch auch den Landesverbänden zu, etwa bei der Verwaltung von Spielberechtigungen.
Welche Rechte habe ich als Spieler*in, Schiedsrichter*in, Trainer*in- und Verbandsmitarbeitender?
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, stehen Ihnen gemäß der DSGVO umfangreiche Betroffenenrechte zu. Diese sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Zu den wichtigsten Betroffenenrechten zählen:
· Auskunftsrecht: Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, etwaige Empfänger, falls möglich die geplante Dauer sowie eine Kopie der Daten. In Ausnahmefällen kann das Auskunftsrecht eingeschränkt werden, etwa wenn dadurch die Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt würden.
· Recht auf Berichtigung: Sind Ihre personenbezogenen Daten fehlerhaft, können Sie nach Art. 16 DSGVO die Berichtigung verlangen. Je nach Verarbeitungssituation kann dies auch eine Ergänzung bereits vorhandener Daten erfassen.
· Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung: Die DSGVO sieht mit dem „Recht auf Vergessenwerden" außerdem vor, dass die betroffene Person von der verantwortlichen Stelle die unverzügliche Löschung personenbezogener Daten verlangen kann, sofern die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO erfüllt sind (z.B. Widerruf einer Einwilligung, Erreichung des Verarbeitungszweckes, o.ä.). Der Löschung können wichtige Gründe entgegenstehen, z.B. die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. In diesen Fällen kann die Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO eingeschränkt werden.
· Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 21 DSGVO)
· Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, also auf Erhalt der Daten in maschinenlesbarem Format und auf Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.
Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die uns gegenüber vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018 erteilt worden sind. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Damit gilt der Widerruf immer nur für die nach dem Widerruf geplante Verarbeitung.
Wo finde ich weitere Datenschutzinformationen?
Nachfolgend haben wir für Sie weitere Datenschutzhinweise vorbereitet, die Sie hier als pdf-Datei abrufen können: