Bezuschussung des Lehrgangs- und Wettkampfprogramms
Sportförderung des Bundesministeriums des Inneren (BMI)
Das Bundesministerium des Inneren ist mit seinem Sportförderprogramm der wichtigste Unterstützer der Nationalmannschaften des Deutschen Hockey-Bundes. Die Schwerpunkte der Förderung sind die Bundessportfachverbände und Olympiastützpunkte sowie die Bundesleistungszentren, des Weiteren Baumaßnahmen für den Leistungssport. Hierbei arbeitet das BMI mit dem DOSB zusammen, der bei Maßnahmen zur Förderung des Leistungssports beratend und koordinierend tätig wird. Insbesondere aus Gründen der gesamtstaatlichen Repräsentation hat der Bund ein erhebliches Interesse an Entsendung und Erfolg von deutschen Sportlerinnen und Sportlern bei Olympischen Spielen. Er beteiligt sich deshalb an den Kosten der Vorbereitung und Entsendung der Mannschaften im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Bei der Festsetzung der Bundesbeteiligung werden die Leistungsfähigkeit und das Abschneiden angemessen berücksichtigt. Finanzielle Unterstützung erhalten die Verbände vor allem für Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Sichtungsveranstaltungen zur Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften sowie an Sportwettkämpfen im In- und Ausland zur gezielten Vorbereitung auf Olympische Spiele für die Vergütung des Leistungssportpersonals (z.B. Trainerinnen und Trainer) zur Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Welt- und Europameisterschaften zur Pflege internationaler Sportbeziehungen für Zentrale Einrichtungen der Bundessportfachverbände Aktuell werden durch das Bundesministerium des Innern 33 Bundessportfachverbände mit olympischen Sportarten (26 Sommer- und 7 Wintersportarten) sowie 22 Bundessportverbände mit nichtolympischen Sportarten, 4 Verbände für Leistungssport von Menschen mit Behinderungen, 6 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung, 19 Olympiastützpunkte, 4 Bundesleistungszentren und 5 sonstige Einrichtungen gefördert.