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Ausschluss einer Mannschaft wegen wiederholten Nichtantretens
DHB - Schiedsgerichte
Nr . 2 von 03.02.2006

Christian Deckenbrock 03. February 2006

WHV Schiedsgericht

Am letzten Spieltag der Vorrunde der Gruppe B (Weibliche Jugend B) ist die Mannschaft des C. R. zu den beiden letzten Spielen verschuldet nicht angetreten. Gem. § 25 Abs. 3 iVm Abs. 1 SPO DHB sind diese beiden Spiele vom Turnierausschuss mit 0:3 Toren gegen den C. R. gewertet worden. Obwohl der C. R. am 25.01.2006 seine Weibliche Jugend B vom Spielbetrieb zurückgezogen hatte, entschied der ZA Jugend am 27.01.2006,  die Weibliche Jugend des C. R. gem. § 25 Abs. 4 SPO DHB von den weiteren Meisterschaftsspielen der Saison auszuschließen und alle ausgetragenen und nicht ausgetragenen Spiele der Weiblichen Jugend B des C. R. gem. § 26 Abs. 1 SPO DHB nicht zu werten. Durch diese Wertung aller Vorrundenspiele qualifizierte sich anstelle des W. der Verein BW K. für die WHV-Endrunde. Auf Antrag des W. verpflichtete das WHV Schiedsgericht im Wege einstweiligen Rechtsschutzes den WHV, sowohl W. als auch BW K. an der WHV-Endrunde teilnehmen zu lassen. Da die Hallensaison in eine - selbständige - Vorrunde und eine Endrunde bzw. Platzierungsrunde aufgeteilt sei, sei der Tatbestand des § 26 Abs. 1 SPO DHB nicht erfüllt, der verlangt, dass eine Mannschaft während einer Saison aus dem Spielbetrieb ausscheidet.

Einstweilige Anordnung des Schiedsgerichts

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