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Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB
DHB - Sport
Nr . 199 von 14.04.2021

Frank Selzer 14. April 2021

(Hinweis auf Mitteilung DHB-Sport Nr. 177 v. 4.1.2020)

Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB durch die Vereine gemäß § 31 Abs. 4 SPO DHB und noch einmal auf die diesbezüglichen Strafen gemäß § 50 Abs. 1 SPO DHB hin, wie sie in der Mitteilung DHB - Sport Nr. 177 v. 4.1.2020 zusammenfassend aufgeführt sind.

 

Im derzeit laufenden Saisonteil der 1. Bundesligen ab März 2021 hat die diesbezügliche Sorgfaltspflicht der Protokollführer der Vereine gegenüber dem Jahr 2020 merklich nachgelassen.

Beispiele:

  • Im ESB werden bereits Tore angezeigt, obwohl der Status noch auf 1 (in Vorbereitung) steht.
  • Im ESB steht der Status immer noch auf 2 (läuft), obwohl im "Torticker" das Spiel bereits ca. 30 Min zu Ende ist.
  • Im ESB steht der Status auf 3 (beendet) und es dauert über 30 Min., ehe das Ergebnis eingetragen ist.

 

Es ist Aufgabe des Protokollführers, den jeweiligen Status zeitgerecht einzustellen.  Der für die "Hockeyfamilie" wichtigste Eintrag ist das Spielergenis sofort nach Spielende und Umstellen auf Status 3 (beendet). Alle weiteren Eintragungen der SR zu "Karten" und sonstigen Vorkommnissen sind nicht zeitkritisch und können etwas später erfolgen.

 

Eine positive Anmerkung: Der "Torticker" funktioniert bisher hervorragend und ist nicht an den Status im ESB gebunden. Das gilt auch für den "Ergebnisdienst" unabhängig vom ESB.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 

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