14.11.2024 - Der Bundesjugendtag wird mit Unterstützung des Thüringischen HSV und des SSC Jena vom 14.-16. März 2025 in Jena stattfinden.
Alle weiteren Informationen werden in Kürze auf dieser Sonderseite bereitgestellt. Auch das Anmeldeformular ist ab Januar 2025 hier zu finden.
Anträge zum Bundesjugendtag können gemäß § 5 Abs. 5 der Jugendordnung des DHB spätestens bis zum 14. Januar 2025 gestellt werden. Bitte richten Sie diese an das DHB Jugendsekretariat, E-Mail: weisel@deutscher-hockey-bund.de
Unter dem Stichwort Bundesjugendtag Hockey sind Einzelzimmer für 69,00 EUR pro Nacht zzgl. Frühstück (12,90€) im
B&B Hotel Jena
Am Anger 32, 07743 Jena
Kontakt: jena@hotelbb.com
als Abrufkontingent reserviert. Die Zimmer können bis 15.Januar 2025 abgerufen werden.
Die Anmeldung zum Bundesjugendtag wird ab Januar 2025 über die DHB Akademie möglich.
Vereine, die ihre Stimmen per Vollmacht übertragen möchten, finden hier in Kürze eine Mustervollmacht:
>> zur Vollmacht (beschreibbares pdf)
Auszüge aus der DHB Jugendordnung, §5 Bundesjugendtag:
(7) Bei einem BJT erhalten die Mitgliedsvereine mit bis zu 30 jugendlichen Mitgliedern im Sinne von § 1, die als spielberechtigt registriert und im Kalendervorjahr zum BJT das zehnte Lebensjahr vollendet haben, eine und für jede weiteren angefangenen 30 entsprechend als spielberechtigt registrierten jugendlichen Mitglieder eine weitere Stimme.
Die Landeshockeyverbände haben je zwei Stimmen und eine weitere Stimme, falls mindestens ein Jugendsprecher entsprechend § 7 Abs. 1 Buchst. d ihrem Verbandsjugendausschuss oder Verbandsvorstand angehört.
Die Mitglieder des BJV und der Jugendsekretär haben jeweils eine Stimme.
Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der BJT stattfindet.
» Stimmenverteilung der Vereine/LHVs
Wird nach dem Stichtag gemäß Mitgliederbestand zum 28.02.2025 zur Verfügung gestellt