DHB / Bundesrat

Der Bundesrat besteht aus DHB-Präsidium, -Vorstand und den Landesverbandspräsidenten

Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern des DHB-Präsidiums, des -Vorstandes sowie aus den Vorsitzenden der 15 Landeshockeyverbände. Auch die DHB-Ehrenpräsidenten haben einen Sitz im Bundesrat. Vorsitzender des Bundesrates ist der Präsident des DHB. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundesrates wird vom Bundesausschuss aus seiner Mitte gewählt.

Der Bundesrat wird von seinem Vorsitzenden einberufen und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Vorsitzende muss ihn darüber hinaus einberufen und innerhalb eines Monats abhalten lassen, wenn es von mindestens der Hälfte der im Bundesrat vertretenen Stimmen schriftlich beim Präsidium beantragt wird. Anträge zum Bundesrat können die Mitglieder des DHB, das Präsidium, der Vorstand, der Bundesjugendtag und der Bundesjugendvorstand stellen.

Der Bundesrat ist zuständig für alle ihm vom Bundestag übertragenen Entscheidungen sowie für Änderungen der Schiedsgerichts-, Finanz- und  Ehrungsordnung des DHB. Zudem erteilt er die Genehmigung des Jahresabschlusses des vorausgegangenen und des Haushaltsplanes des laufenden Geschäftsjahres in den Jahren, in denen kein ordentlicher Bundestag stattfindet. Eine genaue Definition weiterer Zuständigkeiten finden Sie in der DHB-Satzung.

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