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Als Verein jetzt noch schnell Widerspruch einlegen!

Widerspruch gegen KI-Datennutzung

15. May 2025

Ab dem 27. Mai will Meta öffentliche Inhalte europäischer volljähriger Nutzerinnen und Nutzer zum Training seiner KI Meta AI verwenden. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, bis spätestens 26. Mai dieser Nutzung ihrer öffentlichen Daten zu widersprechen. Denn sind die Daten einmal für das KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen.

Zu den öffentlichen Daten zählen:

  • Öffentliche Beiträge, Fotos, Bildunterschriften und Videos auf Instagram oder Facebook
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen und Interaktionen mit öffentlichen Inhalten wie Kommentare oder Rezensionen
  • Alle Interaktionen mit Meta AI – also sämtliche Anfragen oder Informationen, die Nutzer mit dem Chatbot teilen

Wenn zum Beispiel ein Verein auf seinem geschäftlichen Profilen auch fremde Inhalte auf Grundlage von Einwilligungen oder Verträgen (z.B. Fotos von Mitarbeitenden), gesetzlichen Erlaubnissen (z.B. Fotos von Veranstaltungen, Menschen als Beiwerk) oder Lizenzen veröffentlichen, könnte das zum Problem werden. Denn diese Inhalte könnten der KI-Nutzung zugeführt werden, ohne dass der Verein als Profilinhaber Widerspruch einlagen kann. Das könnte einen Verstoß gegen eine vertragliche oder gesetzliche Schutzpflicht darstellen.

Die Schutzpflicht hängt davon ab, ob die KI-Nutzung für die vorgenannten vorhersehbar war oder nicht. Bei Beschäftigten oder anderen Personen ist die Vorhersehbarkeit zumindest als kritisch anzusehen. So könnte beispielsweise das Gericht einem gekündigtem Arbeitnehmenden oder einer Person auf den Aufnahmen einer Betriebsveranstaltung, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Verein zusprechen. 

Wegen der vielen Risiken und der unsicheren Rechtslage empfehle ich Vereinen, vorsichtshalber einen KI-Widerspruch bei Meta zu erklären. Ausnahme: Die Vereine sind sicher, keine Bildaufnahmen oder Inhalte Dritter gepostet oder sie gelöscht zu haben."

Heike Mareck, DHB-Datenschutzbeauftragte

Wer nun rechtzeitig widerspricht, kann die Verwendung seiner Daten verhindern. So ist das Vorgehen. Einfach einloggen und bei Meta und Facebook einen Widerspruch erklären. 

Widerspruchsformular Facebook: Widerspruch Facebook

Widerspruchsformular Instagram: Widerspruch Instagram

Alternativ kann dies in den mobilen Apps so erfolgen: Einstellungen -> Privacy Center -> "Generative KI" -> Antrag auf Widerspruch stellen.

 

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