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Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale angehoben, weitere Neuerungen

Vereinshilfe Nr. 96 - Jahressteuergesetz 2020

07. June 2021

07.06.2021 - Das Jahressteuergesetz 2020 enthält unter anderem auch für die Vereine Neuerungen:

  1. Der Übungsleiterfreibetrag wird auf 3.000,00 € pro Jahr angehoben.2020 noch 2.400.00€.
  2. Die Ehrenamtspauschale wird auf 840,00 € pro Jahr erhöht, 2020 noch 720,00 €.
  3. Mit Stichtag 1.1.2021 steigt im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Vereine die Grenze für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer von bisher 35.000 € auf nunmehr 45.000 €.
    Bezüglich der Umsatzsteuer gelten die bisherigen Regelungen fort: bis 22.000 € Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich weniger als 50.000,- € Umsatz im laufenden Jahr: Befreiung von der Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Beträgt der Umsatz im Vorjahr mehr als 22.000 €, besteht Umsatzsteuerpflicht im Folgejahr auch bei einem Jahresumsatz unter 22.000,- €: beim Zweckbetrieb gilt dann für den gesamten Jahresumsatz eine Umsatzsteuer in Höhe von 7 %, beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 19 %/7 %.
  4. Bis zu dem Freibetrag von 45.000 € entfällt beim gemeinnützigen Verein die Verpflichtung, eingenommene Finanzmittel unmittelbar zur Zweckerreichung des Vereins, also zeitnah zu verbrauchen. Damit dürfte auch der bisher geforderte Nachweis über Rücklagen entfallen.
  5. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind im Dezember 2020 bereits in Kraft getreten:
    a) beim Antrag auf Gemeinnützigkeit prüft das Finanzamt in Zukunft nicht nur die Vereinssatzung sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung. Dies kann weitere Stolperfallen zur Folge haben.
    b) Der Gemeinnützigkeitskatalog wird erweitert Da Sport bereits diesbezüglich erfasst ist, betrifft dies Sportvereine nicht.
    c) Ab dem 1.1.2021 ist der Grenzbetrag für einen vereinfachten Spendennachweis angepasst. Für Spenden bis zu 300 € kann dieser nunmehr benutzt werden.(thr)

Quelle: Vereinswelt, Jahressteuergesetz 2020: Das ändert sich für Ihren Verein, aktualisiert am 09.02.2021
 

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