Informationen von unserem Premium-Partner Lumosa
Änderung Förderrichtlinie
17. October 2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderanträge von derzeit 5.000 € auf 10.000 € erhöht, gültig ab dem 1. November 2024.
Das bedeutet, dass viele kleinere Sportvereine bzw. kleinere Flutlichtanlagen nicht mehr von der 25%-Förderung profitieren können, wenn die neue Mindestfördersumme nicht erreicht wird. Um die aktuelle Förderung zu nutzen, müssen Sie Ihren Antrag bis 31. Oktober 2024 einreichen. Wichtig: Eine Antragstellung verpflichtet Sie nicht zur Umrüstung, sichert Ihnen aber die Chance auf 25 % Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung. Kontaktieren Sie unseren Partner und stellen Sie gemeinsam mit Lumosa unverbindlich den Antrag für Ihre Flutlichtumrüstung auf LED.
Kontaktieren Sie Lumosa jetzt!
E-Mail: info@lumosa.de Telefon: +49 7221 4052
Das Lumosa-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Sichern Sie sich die Förderung, bevor es zu spät ist.