57. Ordentlicher Bundestag am 24. Mai 2025 in Mönchengladbach

Der 57. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes wird am 24.05.2025 in der Textilakademie NRW, Rheydter Straße 239 in 41065 Mönchengladbach stattfinden. Die Antragsfrist endete am 23.02.2025.

Am Nachmittag des Vortags werden verschiedene Workshops und Info-Stände zu Themen rund um den Hockeysport sowie ein Willkommensabend angeboten.

Die Stimmausgabe erfolgt am Freitag-Nachmittag sowie am Samstag-Morgen vor dem Bundestag. Eine Ausgabe der Stimmen nach Beginn des Bundestages wird nicht möglich sein.

Bitte melden Sie sich/meldet Euch möglichst zeitnah zum 57. DHB-Bundestag an:

Anmeldung

Anmeldung per E-Mail

Unterkunft zum Bundestag am 24. Mai 2025 in Mönchengladbach

Der Bundestag wird stattfinden in der Textilakademie NRW, Rheydter Straße 239 in 41065 Mönchengladbach. Zimmer können nebenan im Freiraum am Campus unter dem Stichwort "DHB-Bundestag" von Ihnen/Euch gebucht werden:

Wir bitten Sie/Euch, Ihre/Eure Zimmerreservierungen möglichst zeitnah vorzunehmen.

Tagesordnung des 57. Ordentlichen Bundestags 2025

A. Protokollarischer Teil

1.    Begrüßung und Eröffnung

2.    Grußwort

3.    Ehrungen

B. Amtlicher Teil

I. Formalien

1.    Wahl des Versammlungsleiters und des Alterspräsidiums

2.    Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Verabschiedung der Geschäftsordnung

3.    Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl

II. Berichte

1.    Berichte der Präsidiumsmitglieder

2.    Bericht des Vorstands

3.    Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2024

4.    Bericht der Kassenprüfer

5.    Aussprache zu TOP 1.-4.

6.    Bericht des Good-Governance-Beauftragten

7.    Entlastung des Präsidiums

8.    Bericht zum Projekt Sportschule/Kaltlufthalle

9.    Bericht zur Pro League 2025 und zur Euopameisterschaft 2025

10.  Ausblick Events/Event-Strategie

III. Anträge

1.    Antrag Satzungsänderungen

2.    Antrag Beitragserhöhung

3.    Sonstige Anträge

IV. Wahlen

1.    Wahl des Präsidiums

2.    Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter

3.    Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
o Bundesschiedsgericht
o Bundesoberschiedsgericht

4.    Wahl des/der Good-Governance-Beauftragten bzw. - für den Fall, dass die beantragten
Satzungsänderungen angenommen werden - Wahl der Mitglieder der Ethik-Kommission

V. Verschiedenes

 

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

Anträge zum 57. Ordentlichen Bundestag 2025

In der Anlage finden Sie den fristgerecht eingegangenen Antrag auf Satzungsänderung des Präsidiums des DHB sowie eine modifizierte Antragsfassung mit Stand 19.03.2025. Die modifizierte Fassung berücksichtigt vor allem Petita der Finanzverwaltung zum Erhalt der Gemeinnützigkeit und sieht die Möglichkeit vor, eine Schiedsrichterordnung zu verabschieden. Der Erlass einer solchen Ordnung ist mittelfristig notwendig, um die Vergabe und den Widerruf von Schiedsrichterlizenzen rechtssicher zu regeln. Weitere Modifikationen des Satzungsänderungsantrags sind nicht ausgeschlossen, insbesondere weil die Gespräche mit der Finanzverwaltung nicht abgeschlossen sind.

 

» Antrag Satzungsänderungen

» Anhang Satzungsänderungen 23.02.2025

» Anhang Satzungsänderungen 19.03.2025
» Anhang Satzungsänderungen_clean 19.03.2025

 

Weiterhin ist der folgende Antrag zum 57. Ordentlichen Bundestag 2025 des Deutschen Hockey-Bundes fristgemäß eingegangen:

» Antrag Beitragserhöhung

» Beitragsordnung_Variante 1

» Beitragsordnung_Variante 2

Information zu Stimmrechtsvollmachten

Die Satzung des Deutschen Hockey-Bund e.V. sieht hierzu folgende Regelungen vor:

  • Grundsätzlich lässt die DHB-Satzung Stimmrechtsvollmachten zu (§ 17 Abs. 2 Satz 1).
  • Bei einem Bundestag können sich die Mitgliedsvereine, die Landeshockeyverbände, der Ligaverband und die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstands vertreten lassen.
  • Die Mitglieder des Präsidiums können sich nur durch ein anderes Präsidiumsmitglied, die Mitglieder des Vorstands nur durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen (§ 17 Abs. 2 Satz 2).
  • Andere Mitglieder, sprich Landeshockeyverbände oder Vereine, können sich insofern ungebunden von jedem vertreten lassen. Vereine müssen sich also nicht zwingend durch einen Landeshockeyverband vertreten lassen.
  • Der/die jeweilige Vertreter/in bedarf einer Vollmacht, die vor der Teilnahme an der Sitzung der/dem/den Präsidenten/in oder dem von der/dem/den Präsidenten/in mit der Ausgabe der Stimmzettel beauftragten Personen in Textform zu übergeben ist (§ 17 Abs. 2 Satz 3).
  • Ein/e Vertreter/in darf einschließlich eigener Stimmen nicht mehr als 25 Stimmen auf sich vereinen und muss das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 17 Abs. 2 Satz 4).
  • Der/die Vertreter/in ist an Weisungen zur Stimmabgabe nicht gebunden (§ 17 Abs. 2 Satz 5).

Vereine, die ihr Stimmrecht z.B. dem Landesverband übertragen möchten, tun dies bitte unbedingt schriftlich mit Hilfe einer Vollmacht. Eine Vorlage findet sich hier:  Vorlage Vollmacht-Bundestag 2025

Vollmachten können gerne vorab über den/die Vertreter/in bis zum 15.05.2025 an die DHB-Geschäftsstelle gesendet werden, um die Stimmausgabe entsprechend vorzubereiten und die Ausgabe Vorort zu beschleunigen.

Bitte senden Sie/sendet die Vollmacht(en) per E-Mail an info@deutscher-hockey-bund.de oder postalisch - eingehend spätestens am 15.05.2025 - an: Deutscher Hockey-Bund e.V., Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach.

Die Stimmausgabe wird erfolgen am

  • Freitag, 23.05.2025, nachmittags (genaue Zeiten folgen) und am
  • Samstag, 24.05.2025 von 9:00 - 10:00 Uhr im Foyer der Textilakademie NRW, Rheydter Straße 239 in 41065 Mönchengladbach
Stimmverteilung beim Bundestag in Mönchengladbach

Auszug aus der DHB-Satzung, § 17 Stimmrecht, Vollmachten:

(1) (...) Die Mitgliedsvereine mit bis zu 30 Mitgliedern, die als spielberechtigt registriert sind und im Kalendervorjahr zum Bundestag das zehnte Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine und für jede weiteren angefangenen 30 entsprechend registrierten spielberechtigten Mitglieder eine weitere Stimme. Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der Bundestag stattfindet.

Die Stimmverteilung wird Anfang Mai hier veröffentlicht.

Berichte zum Bundestag 2025 in Mönchengladbach

Die Berichte werden demnächst hier veröffentlicht.

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