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Einsatz einer nicht spielberechtigten Spielerin
DHB - Schiedsgerichte
Nr . 15 von 20.10.2026

Benedikt Lockenvitz 20. October 2026

Spielwertung und Geldstrafe wegen des Einsatzes einer nicht spielberechtigten Spielerin

28.4.2017 – Ein Bundesligaverein hatte am ersten Spieltag in der zweiten Hälfte der Feldsaison eine Spielerin eingesetzt, ohne für diese (sie hat in der Hallensaison vorübergehend für einen anderen Verein gespielt) eine (erneute) Spielberechtigung beantragt zu haben. Der ZA stellte fest, dass der Verein für die Spielerin rechtzeitig vor dem Vereinswechselstichtag 1. April die zwischenzeitlich erloschene Spielberechtigung hätte erneuern müssen. Wegen Einsatzes einer nicht spielberechtigten Spielerin verhängte er gegen den betreffenden Verein – neben der gemäß § 23b Abs. 3 SPO DHB vorgesehenen Spielwertung mit 0:3 Toren – eine Geldstrafe in Höhe von 200 €. Mit Urteil vom 28.4.2017 hat das Bundesschiedsgericht den Einspruch des Vereins zurückgewiesen. In seiner Entscheidung teilt das Bundesschiedsgericht die Auffassung des ZA, dass der Verein es versäumt habe, vor dem 1. April eine neue Spielberechtigung zu beantragen. Es falle in den Verantwortungsbereich des Vereins, ausschließlich spielberechtigte Spieler einzusetzen.

Entscheidung des DHB Bundesschiedsgerichts

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