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Nachträgliche Sperre durch ZA
DHB - Schiedsgerichte
Nr . 11 von 20.10.2026

Benedikt Lockenvitz 20. October 2026

Nachträgliche Sperre bei grobem Verstoß gegen die Formen sportlichen Verhaltens

16.5.2019 - Der ZA kann nach § 23 Abs. 6 Satz 2 SPO DHB eine Spielsperre auch dann verhängen, wenn ein Spieler während eines Meisterschaftsspiels oder im Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel einen besonders groben Verstoß gegen die Formen sportlichen Verhaltens begangen hat und dieses Verhalten von den Schiedsrichtern nicht wahrgenommen oder bewertet worden ist. Das Bundesschiedsgericht konkretisiert in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2019 die verschiedenen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 23 Abs. 6 Satz 2 SPO DHB und arbeitet heraus, dass sich die Befugnis des ZA zum nachträglichen Ausspruch einer Sperre auf „absolute Ausnahmefälle“ beschränkt. Im konkreten Streitfall verneint das Bundesschiedsgericht einen solchen Ausnahmefall und hebt daher die Entscheidung einer Spielsperre auf, die der ZA auf Basis einer Video Aufzeichnung verhängt hat.

Entscheidung des DHB Bundesschiedsgerichts

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