Wichtige Schritte um ein Schutzkonzept für ihren Verein zu erstellen

Wir möchten jeden Verein ermutigen, sich auf den Weg zu machen und ein eigenes, auf den Verein zugeschnittenes Schutzkonzept zur Prävention interpersonaler Gewalt zu erstellen. Im Folgenden erklären und gliedern wir den Prozess in einzelne Schritte für eine bessere Übersicht zu einem möglichen Weg zum Ziel. Bei Fragen zum Thema helfen wir gerne weiter. In den meisten Bundesländern gibt es sehr gute Fachberatungen zum Themenfeld durch die Landes-, Stadt- oder Kreissportbünde.

Positionierung des Vorstandes

Es ist wichtig, dass der Vorstand eures Vereins hinter dem Thema steht und klar Stellung bezieht. Nur wenn alle gemeinsam eine Kultur des Hinsehens leben und über das Thema offen im Verein informieren und sprechen, kann auch ein Schutzkonzept greifen und am Ende dafür sorgen, dass alle im Verein sicherer Sport treiben können.

Um zu einer gemeinsame Positionierung zu kommen, könnt ihr zum Beispiel in einer gemeinsamen Sitzung explizit über das Thema Schutz vor Gewalt sprechen und u.a. herausarbeiten, welche Chance und Grenzen es gibt, welche Ressourcen es bräuchte, aber auch welche Rolle und Verantwortung der eigene Verein in Bezug auf Präventionsarbeit hat.

In einem weiteren Schritt kann daraus dann die Haltung des Vereins gegen interpersonale Gewalt formuliert und in Form einer Stellungname zusammengefasst und veröffentlich werden.

Ansprechpartner*innen benennen und qualifizieren

Es sollte eine verantwortliche Person für das Thema Kinderschutz bei Euch im Club festgelegt werden. Wir empfehlen, dass ihr zwei Menschen findet, idealerweise unterschiedlichen Geschlechts, die die Aufgabe annehmen möchten. So werden verschiedene Sichtweisen eingebracht und es ist bei schwierigen Fragen auch leichter, sich gemeinsam Gedanken über Lösungen zu machen.

Wichtig ist, dass die Ansprechpartner*innen gut auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Häufig gibt es dazu z.B. beim zuständigen Landessportbund oder dem örtlichen Kinderschutzbund geeignete Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Ansprechperson sollte im Verein bekannt gemacht werden. Außerdem muss bekannt sein, wie man diese Person, ggf. auch anonym, erreicht. Es kann z.B. eine Vereins-Mailadresse extra dafür geben. 

Wichtig ist auch, dass klar festgehalten wird, welche Aufgaben die Ansprechpersonen haben.  Dies ist im Schutzkonzept festzuhalten und schafft Klarheit für alle Personen im Verein. 

Die Ansprechpersonen müssen vertrauensvoll und verlässlich für die Vereinsmitglieder (für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Trainer*innen) sein.

Analyse der Akteur*innen im Verein & Risikoanalyse

Um zu verstehen, wie komplex eure Vereinsstruktur ist, hilft eine Analyse der unterschiedlichen Personen und Gruppen in eurem  Sportverein und deren Rollen und Aufgaben. Dazu zählen Trainer*innen, Funktionär*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte genauso wie das Verwaltungspersonal. 

Geht es dann in die Risikoanalyse, so betrachtet ihr die Gefahrenquellen und Schwachstellen, die in euren Verein potenziell interpersonelle Gewalt begünstigen könnten. Ihr schaut aber auch darauf, welche Potenziale bereits bestehen, um diese zu verhindern. Wichtig ist, dass bei der Risikoanalyse verschiedene Perspektiven der zuvor erarbeiteten Gruppen eingebracht werden, ggf. auch die von Kindern und Jugendlichen, da sich ihre Wahrnehmung von denen erwachsener Personen stark unterscheiden können. 

Eignung und Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Engagierten

Um für das Thema interpersonale Gewalt zu sensibilisieren, ist es wichtig, dass möglichst viele handelnde Personen im Verein in der Thematik Gewaltprävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen qualifiziert werden. Aber die Prävention setzt bereits früher an; bei der Personalauswahl. Zeigt bereits bei den ersten Gesprächen, dass Präventionsarbeit ein wichtiges Thema ist, nutzt einen Ehrenkodex und Verhaltensleitfaden und bietet Qualifizierungsmöglichkeiten an. Regelmäßig sollte auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt werden, welches in festgelegten Abständen neu vorzulegen ist. Mit diesen Schritten macht ihr deutlich, dass der Verein sich dem Thema angenommen hat und keine Toleranz gegenüber interpersonaler Gewalt zeigt. 

Verhaltensregeln

Um vor allem den Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, Handlungssicherheit zu geben, ist es sinnvoll, gemeinsame Verhaltensregeln aufzustellen. Es ist empfehlenswert, diese in der Gruppe zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben. (Mehrmalige) Verstöße gegen die ausgehandelten Verhaltensregeln sollten Konsequenzen nach sich ziehen und entsprechend geahndet werden.

Der Deutsche Hockey-Bund hat ebenfalls in seinem Ehrenkodex gemeinsam mit Trainer*innen erarbeitete Regeln integriert. Bei Zuwiderhandlung ist zum Beispiel auch ein Entzug einer offiziellen Trainerlizenz möglich.

Beschwerdemanagement

Zielsetzung des Beschwerdemanagements ist es, eine niedrigschwellige und vertrauliche Möglichkeit für alle Vereinsmitglieder zu schaffen, Bedenken oder Beschwerden bezüglich des Verhaltens anderer Mitglieder, Trainer*innen oder auch des Vorstandes zu äußern. Wichtig ist dazu, dass es klar definierte Kommunikationswege für Beschwerden gibt und eingehende Beschwerden immer ernst genommen und durch die zuständigen Ansprechpersonen zeitnah und vor allem vertraulich bearbeitet werden. 

Um dies alles sicherzustellen, braucht es klare Verfahrenswege und Zuständigkeiten, auch für die Dokumentation sollte (auch unter Beachtung des Datenschutzes) ein Vorgehen festgelegt werden.

Interventionsleitfaden

Verbunden mit dem Beschwerdemanagement ist auch die Krisenintervention, wenngleich sie eine andere Aufgabe erfüllt. Ein Interventionsleitfaden hilft dabei, klare Handlungsschritte bei einem möglichen Verdachtsfall abzuarbeiten. Grade im Fall der Fälle ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Anhand festgelegter Handlungsschritte wird dem Verdachtsfall nachgegangen. Wichtig ist dabei auch die Dokumentation und der Schutz aller personenbezogener Daten. 
Im Interventionsleitfaden sollten Punkte enthalten sein, auf die geachtet werden muss, z.B. wie sich das Krisenteam zusammensetzt, wer welche Aufgabe erfüllt , welche Abläufe eingehalten werden sollten, ob und ab wann ggf. externe Beratung hinzugezogen werden sollte und welche Konsequenzen bei Grenzverletzungen folgen. 

Reflexion und Aufarbeitung

Nach jedem Fall sollte eine Aufarbeitung der Verfahrensweisen erfolgen, um mögliche Anpassungen vorzunehmen. Das Schutzkonzept sollte also auch einen strukturierten Ansatz zur Reflexion und Aufarbeitung von Vorfällen aufzeigen und festlegen. Dabei sollten auch Richtlinien im Umgang mit betroffenen Personen formuliert werden. Der Schutz aller betroffenen Personen steht dabei an erster Stelle. Möglich ist es auch, sich von externer fachlicher Seite unterstützen zu lassen. 

Die hier vorgeschlagenen Schritte haben wir aus verschiedenen Veröffentlichungen zusammengetragen. Insbesondere dem Stufenmodell der Deutschen Sportjugend, an dem sich auch das Schutzkonzept des DHB orientiert, aber auch aus dem Workbook des LSB NRW "Gemeinsam sicher im Sport"

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